Frage 4271 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?
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Richtige Antwort zu Frage 4271
- C: ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
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