Frage 4202 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4202

  • A: einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden
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