Frage 4136 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?
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Richtige Antwort zu Frage 4136
- D: eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich
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