Frage 4102 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 4102
- A: der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
- B: Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
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