Frage 4062 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?
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Richtige Antwort zu Frage 4062
- A: ja, das ist zulässig
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