Frage 3361 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in Hessen sind zutreffend?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3361

  • A: das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin
  • C: Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller) dürfen verwendet werden
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