Frage 3361 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in Hessen sind zutreffend?
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Richtige Antworten zu Frage 3361
- A: das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin
- C: Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller) dürfen verwendet werden
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