Frage 2304 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?
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Richtige Antwort zu Frage 2304
- C: Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt)
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