Frage 2275 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?
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Richtige Antworten zu Frage 2275
- A: an Ihren Nachbarn
- B: an den Metzger an Ihrem Wohnort
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