Frage 1516 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 1516

  • A: Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht entfacht werden
Weiter zu Frage ›