Frage 1361 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zurückgeschnitten werden?
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Richtige Antwort zu Frage 1361
- C: nein
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